Allgemeine Geschäftsbedingungen StadtReal Immobilien GmbH.

(Stand: 05.11.2008) 

 

1. Gegenstand 

a. Die StadtReal Immobilien GmbH vermittelt via Internet Informationen über den Ankauf und Anmietung von Immobilien und vermittelt diesbezügliche Geschäftsabschlüsse zwischen Interessenten und den jeweiligen Immobilienanbietern bzw. Produktpartnern im Finanzierungsbereich. Jeder Zugriff auf unsere Seiten im Internet, der Abruf der dort eingehaltenen Informationen und jede weitere Zusammenarbeit zwischen Miet-, Kauf- und Finanzierungsinteressenten für Immobilien unterliegt den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Falle eines Geschäftsabschlusses über den Ankauf oder die Anmietung von Immobilien entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers im Sinne des Maklergesetzes.

b. Die StadtReal Immobilien GmbH führt regelmäßig eine Überprüfung und Aktualisierung ihrer Webseiten durch.

c. Die StadtReal Immobilien GmbH behält sich vor, nach freiem Ermessen einer Auswahl an verfügbaren Objekten oder Produkten auf ihren Seiten im Internet zu zeigen, wenn die Anzahl vorhandener Angebote besonders hoch ist;

im Zusammenhang mit einer derartigen Auswahl nach freien Ermessen übernimmt die StadtReal Immobilien GmbH keinerlei Verpflichtungen und keinerlei Haftungen. 

 

2. Vorbehaltene Rechte 

a. Inhalt und Struktur der StadtReal Immobilien GmbH Webseiten sind urheberrechtlich geschützt.

Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial ist grundsätzlich nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung

der StadtReal Immobilien GmbH. Hievon nicht erfasst ist der für den Interessenten für seine privaten Zwecke bestimmte Ausdruck von Objektdaten, einer Unterlagen-Checkliste oder sonstige Merkblätter.

b. Dem Nutzer ist es weiterhin nicht erlaubt, jegliche Informationen, insbesondere über Immobilien und Eigentümer, die dieser anhand der im Miet- und Kaufmarktplatz eingestellten Daten und/oder der Versendung von Immobilienexposés erhält, an Dritte weiterzugeben und/oder zu anderen, insbesondere gewerblichen Zwecken zu verwenden. Die erhaltenen Informationen dienen ausschließlich dem persönlichen Interesse.

Der Interessent verpflichtet sich, derartige Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten; im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung wird der Interessent die StadtReal Immobilien GmbH schad- und klaglos halten sowie der StadtReal Immobilien GmbH einen allfälligen Provisionsentgang ersetzen. 

 

3. Haftungsklausel 

a. Die StadtReal Immobilien GmbH übernimmt keinerlei Haftung für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Informationen, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht ausdrücklich bekannt ist (§ 1300 ABGB). 

Wir weisen aber darauf hin, dass die Immobilienanbieter, unsere Kooperationspartner und sonstige Vertragspartner laufend die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen vorab auf ihre Aktualität, Richtigkeit

und Vollständigkeit überprüfen.

b. Hinsichtlich entgeltlich zur Verfügung gestellten Informationen haftet die StadtReal Immobilien GmbH nur für deren Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität; eine Haftung ist für den Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im übrigen ist die Haftung betraglich mit der Höhe des jeweiligen Entgelts und/oder der jeweiligen Provision begrenzt. Die StadtReal Immobilien GmbH übernimmt keine Garantie, dass im eigenen Bereich oder sonst am freien Markt keine vergleichbaren günstigeren Immobilienobjekte bzw. Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.

c. Die StadtReal Immobilien GmbH übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße vertragliche Abwicklung und Erfüllung eines Immobilienkauf, -miet- oder - finanzierungsvertrages, der durch ein Angebot auf der Internetplattform von der StadtReal Immobilien GmbH zustande gekommen ist. Die auf den Webseiten von der StadtReal Immobilien GmbH enthaltenen Informationen stellen keine verbindlichen Angebote dar und bedürfen eines gesonderten Anbotes des Interessenten an den jeweiligen Dienstleister.

d. Für den Inhalt fremder Websites, auf die mittels Link verwiesen wird, wie auch für Fehler, die aus mangelhafter Datenübertragung resultieren, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. 

 

4. Schlussbestimmungen 

a. Es wird die ausschließliche Anwendung des Österreichischen Rechts vereinbart.

b. Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt die Verwendung von E-Mails bzw. Fax.

c. Die StadtReal Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen.

Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf den Webseiten der StadtReal Immobilien GmbH veröffentlicht sind.

d. Soweit für den Nutzer kein zwingender Gerichtsstand etwa im Sinne des § 14 KSchG besteht, wird ausdrücklich die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der geschäftlichen Beziehung zwischen dem Interessenten und der StadtReal Immobilien GmbH resultierenden Streitigkeiten des für 5020 Salzburg, Österreich, nach der Höhe des Streitwertes in Handelssachen jeweils zuständigen Gerichtes vereinbart (§ 104JN).

e. Wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist die StadtReal Immobilien GmbH berechtigt, sofern gesetzlich nicht zwingend ausgeschlossen, ihn an dem für die zuständigen Gerichte in Salzburg zu erklagen.

Sie kann auch vom Nutzer nur an diesem Gericht verklagt werden, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen.

f. Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich die StadtReal Immobilien GmbH schriftlich mit ihrer Geltung einverstanden erklärt hat.

g. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen oder ergänzenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt.

 

 

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